Markus
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Der Energieausweis beurteilt ein Gebäude nach seinem Energiebedarf bzw. Energieverbrauch.
Ab dem 1.1.2009 gilt für alle Wohngebäude: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf
oder Verpachtung Ihres Gebäudes einen Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis
informiert Mieter, Käufer und Eigentümer über den Energiebedarf und die energetische
Qualität des Hauses. Somit entsteht mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
 
Es können verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander verglichen
werden und dies ist somit eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Käufer und Verkäufer, Mieter und
Vermieter Vorteile bietet:
Günstige Energiekosten und eine effiziente Wärmeversorgung werden dokumentiert
Fakten die ein hervorragendes Kauf- bzw. Verkaufsargument sind.
 
Nach § 21 der Energieeinsparverordnung (ENEV) bin ich berechtigt einen Energieausweis
auszustellen.
 
Es gibt 2 Varianten des Energieausweises:
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten drei Jahre wird zu Grunde gelegt und auf
die Nutzfläche des Gebäudes bezogen. Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach
und günstig erstellen.
 
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Der Energiebedarf wird auf Grundlage normierter Bedingungen ermittelt, da insbesondere in
kleineren Wohneinheiten der Energieverbrauch sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist.
 
Vorteile des Energieausweises:
- Die energetische Qualität eines Gebäudes ist auf einen Blick zu erkennen.
- Zu erwartende Energiekosten können verlässlich geschätzt werden.
- Sie erhalten wertvolle Hinweise auf sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen und
   aussagekräftige Vergleichsdaten zum Energieverbrauch anderer Gebäude.
- Der Energieverbrauch wird zu einem gewichtigen Argument bei Kauf oder Miete.